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Ausbildungsklassen: Motorrad / KleinkrafträderKlasse A
gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
oderbauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Mindestalter:20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. |
Klasse A1
gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW,
wobei das Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,1 kW/kg beträgt und.
dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm
(bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre |
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Klasse A2
gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. |
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Klasse AMgültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor und dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor und vierrädrige Leicht-Kfz mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor mit einer Leermasse von maximal 350 kg. Mindestalter: 16 Jahre |
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